Der Prozess Klausur | Beispielklausur inklusive Lösung

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Deutschklausur zum Thema: Franz Kafka – Der Proceß

Klausur Franz Kafka – Der Prozess

1) Analysieren Sie die Beziehung zwischen K.und seinem Prozess im vorliegenden Auszug aus dem Kapitel „Advokat/Fabrikant/Maler“.  Achten Sie dabei besonders auf den Kontext des Romans.

2)Stellen Sie heraus inwieweit sich das Verhalten von K.im vorliegenden Auszug und im Kapitel „Ende“ ähnelt oder unterscheidet.

Der Prozess Klausur – Aufgabe 1

Das Romanfragment „Der Proceß“, geschrieben von Franz Kafka in den Jahren 1914 und 1915 behandelt einen undurchschaubaren Prozess, der durch ein anonymes Gericht, welches kaum Informationen frei gibt und die Schuldfrage neben vielen anderen Fragen offen lässt, gelenkt wird.

Franz Kafka lässt dabei die äußere Realität durch skurrile Handlungsverläufe unschlüssig erscheinen und vermittelt dem dadurch verwirrten Leser die innere Realität K.s, ermöglicht aber keinesfalls ein eindeutiges Verständnis, sondern ein individuelles.
Diese innere Realität wird in besonderem Maße im vorliegenden Auszug des siebenten Kapitels „Advokat/Fabrikant/Maler“ deutlich, da hier erkennbar ist, dass der Prozess K.s fast ausschließlich in seinem Kopf stattfindet und in seiner inneren Realität eine durchgängige Befassung mit seinem Prozess erforderlich ist.
Einordnend lässt sich sagen, dass K.am Morgen seines 30. Geburtstags durch ein anonymes Gericht verhaftet wurde, ohne, dass er Ankläger und Grund für seine Verhaftung erfährt.

K.versucht seit her die Schuld von sich zuweisen und sein Alltagsleben fortzuführen.
Da K.ständig in Gedanken an den Prozess ist, geht er freiwillig zum Gericht und lässt sich von einem Gerichtsdiener durch die Kanzlei führen, welche sich auf dem Dachboden befindet. Daurauf tauchen Personen aus dem Gericht in seinem Alltag auf. K.findet in einer Rumpelkammer seiner Kanzlei zwei Wächter vor, die von einem Prügler verprügelt werden, da K.sich zuvor über diese beschwert hat. Dabei wird sich gegenseitig die Schuld zugewiesen.
K.sucht verschiedene Personen auf um Hilfe in seinem Prozess zu bekommen. Sein Onkel vermittelt ihm einen Advokaten namens Huld, der keine Erfolge erzielen kann, weshalb K.in der vorliegenden Szene gedanklich dessen Kündigung beschließt und selbst eine Eingabe machen will. Er fühlt sich mit der gesamten Situation und mit der Eingabe überfordert und hält die Fertigstellung der Eingabe aus verschiedenen aufgeführten Gründen zwar für unmöglich, aber für notwendig. Nach der vorliegenden Szene findet eine tatsächliche Kündigung Hulds statt und K.sucht stattdessen einen Gerichtsmaler auf, der ihm verschiedene Ratschläge erteilt, aber letzendlich auch nichts bewirkt.
K., der zuvor von einem Geistlichen durch eine Türhüterparabel gewarnt wurde, wird schlussendlich von zwei Männern des Gerichts nahezu widerstandslos in einem Steinbruch hingerichtet, ohne, dass er nennenswerte Informationen über seinen Prozess und seine Schuld herausgefunden hat.
Im vorliegenden Auszug wird unter besonderer Berücksichtigung des Kontextes die Beziehung zwischen K.und seinem Prozess deutlich. Wie anfangs beschrieben, ist erkennbar, dass der Prozess K.s fast ausschließlich in seinem Kopf stattfindet und in seiner inneren Realität eine durchgängige Befassung mit seinem Prozess erforderlich ist.

Ein wichtiger Aspekt ist die Wahl des Erzählers, die diese Beziehung dem Leser erkennbar macht. Durch verschiedene Signalwörter, wie „vielleicht“ (Z.45), „natürlich“ (Z.50) oder „sehr wahrscheinlich“ (Z.69) wird klar, dass es sich um subjektives Empfinden K.s handelt. Da zudem kein auktorialer Erzähler, wertend eingreift, erfährt man durch einen personalen Erzähler nur das, was K.weiß und der Leser muss sich zwangsläufig in den Protagonisten hineinversetzen. Da in diesem Auszug durchgehend von erlebter Rede Gebrauch gemacht wird, erfährt der Leser in der Innensicht K.s Gedanken rund um den Prozess. Es fällt dabei auf, dass K.den Prozess an keiner Stelle hinterfragt, so wie er es zu Anfang seiner Verhaftung noch getan hat, indem er die Anklage für einen Scherz gehalten hat und den Wächtern zudem zahlreiche Vorwürfe gemacht hat. Durch die gewählte Perspektive erfährt der Leser, dass K.den Prozess nicht mehr verachtet (vgl. Z.5). Es kann im weiteren herausgestellt werden, dass K.keine Wahl mehr hat den Prozess „anzunehmen oder abzulehnen“ (Z.18/19). Dabei muss erläutert werden, dass es sich bei dieser Aussage um eine These K.s handelt, die lediglich ein Beispiel von vielen ist. So sind auch die Unvermeidlichkeit der Kündigung des Advokaten (vgl. Z.39/40) oder die Unmöglichkeit der Fertigstellung der Eingabe (vgl. Z.77/78) Thesen von K., die durch den Gebrauch der Innensicht als Tatsache erscheinen und die anfangs gestellte Deutungshypothese von der inneren Realität unterstützen. Denn dadurch, dass durch diese verschiedenen Faktoren des Erzählers eine besondere Nähe zu K.hergestellt wurde, erfährt man, dass K.sich zunehmend selbst in den Prozess verstrickt und die äußere Realität, die im Roman zwar auch beispielsweise durch unrealistische Umgebungen skurril auftritt, zum Teil ausschaltet oder sie mit seinen inneren Gedanken vermischt. Betrachtet man den Kontext, dann lässt sich sagen, dass der Prozess zunächst äußerlich kaum ins Gewicht fällt und K. Seinen Alltag uneingeschränkt fortführen kann. Durch beispielsweise die Prügler Szene kann angenommen werden, dass der Einfluss des Prozesses auf sein Alltagsleben durch das innere Erleben des Protagnonisten nach außen getragen wird. Die Rumpelkammer, in die K.an dieser Stelle eintritt, kann metaphorisch gesehen als eine Kammer seines Inneren gesehen werden, die dem Leser durch die gegenseitige Schuldzuweisung der beteiligten Personen K.s Unausgewogenheit zeigt. Geht man mit diesem Ansatz wieder zur vorliegenden Szene zurück, könnte man die unausgewogene Beziehung, die ihn nicht zur Ruhe kommen lässt, zu seinem Prozess, als eine unausgewogene Beziehung K.s zu sich selbst deuten. Dies würde dann auch erklären, warum andere Personen, wie der Advokat, K. Bei seinem Prozess nicht helfen konnten und gleichzeitig auch, dass es für ihn „unmöglich war die Eingabe jemals fertig zustellen“ (Z.77/78), da ihm bis zum Ende und damit bis zu seiner Hinrichtung diese Erkennntnis fehlt, die dann wäre, dass K.nicht nach äußeren Erklärungen, wie nach dem Ankläger hätte suchen müssen, sondern innere Probleme hätte angehen müssen. Da wir jedoch kaum etwas über K.s Leben wissen, bleiben mögliche Probleme und negative  Erfahrungen offen. Auffällig ist jedoch, dass K.überwiegend allein auftritt und scheinbar kaum soziale Kontakte hat. Auch im vorliegenden Auszug tritt K.allein auf, was wiederum die Vermutung eines inneren Prozesses unterstützen würde. Fest steht,dass, egal ob es sich um einen inneren oder äußeren Prozess handelt, K. Eine sehr negative Beziehung zu seinem Prozess hat, da dieser zu „großer Müdigkeit“ (Z.2) führt, „Anstrengungen“ (Z.56) bedeutet, ein „Gefühl der Scham“ (Z.62/63) bewirkt und „fast endlose Arbeit“ bedeutet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die anfängliche These, dass der Prozess K.s fast ausschließlich in seinem Kopf stattfindet und in seiner inneren Realität eine durchgängige Befassung mit seinem Prozess erforderlich ist, durch den Einbezug des Kontextes und auch des Erzählers bestätigt wurde und dahin gehend zu ergänzen ist, dass der Prozess als ein innerer Prozess K.s gedeutet werden kann, der ihn letzendlich scheitern lässt, da er es nicht schafft mit sich selbst in Einklang zu kommen und er sich mehr und mehr selbst in seinen Gedanken verstrickt und es nicht mehr schafft seine innere Realität von der äußeren zu trennen.

Der Prozess Klausur – Aufgabe 2

Vergleicht man das Kapitel „Ende“ des Romans mit dem Auszug aus dem 7. Kapitel, dann finden sich Parallelen und Unterschiede im Verhalten K.s. In diesem Kapitel wird K.am Vorabend seines einundreißigsten Geburtstags von zwei Männern des Gerichts aufgesucht und von diesen zunächst zu Fuß zu einem Steinbruch geführt und dann hingerichtet. In der gesamten Schlusszene lässt er die Übernahme fast widerstandlos zu, ohne eine mögliche Flucht oder einen sonstigen Ausweg in Betracht zu ziehen. So kann man auf den ersten Blick diese beiden Textstellen und das Verhalten von K.als sehr unterschiedlich auffassen, da K.in der siebenten Szene plant, wie er die Schuld und somit den Prozess abwenden kann. Doch berücktsichtigt man hier die Beziehung zwischen K. Und seinem Prozess, so ist er eindeutig mit dem Prozess überfordert und sein Verhalten am Ende erscheint als schlüssig und baut auf dem Verhalten des Kapitels „Advokat/Fabrikant/Maler“ auf. Da K.mit seinen Überlegungen nämlich nicht weiter kommt, erscheint sein passives Verhalten, wodurch er wie „eine Einheit“ (Z.10 Kapitel 10) mit den Männern des Gerichtes zu seiner Hinrichtung geht, aus der Sicht des Angeklagten verständlich. Diese Einheit wird durch den Vergleich mit leblosem (vgl. Z. 10 Kapitel 10) noch verstärkt und zeigt, dass K.an dieser Stelle im Gegensatz zum Kapitel 7 sein Ziel der Abwendung der Anklage aufgegeben hat. Dieses Verhalten kann als eine Steigerung der „großen Müdigkeit“ (Z. 2 Kapitel 7) gesehen werden. Zu Zeiten der Müdigkeit hatte K.also auch schon wenig Energie, die nun am Ende kaum noch vorhanden war. Besonders auffällig ist in diesem Zusammenhang der Vergleich „wie ein Hund!“ (Z. 6 Kapitel 10), der das Sterben K.s mit dem eines Hundes gleichsetzt. Dieser Vergleich verdeutlicht sein zuvor beschriebenes Verhalten, wenn man kurz die Hauptunterschiede zwischen Mensch und Hund herausstellt. Normalerweise unterscheidet einen Mensch die Sprache und der Verstand von einem Hund. Da K.aber an dieser Stelle widerstandlos und so stumm (vgl. Z. 23 Kapitel 10) handelt und sein Verstand ihm bis zuletzt nicht bei der Suche nach der erhofften Erkenntnis geholfen hat, scheint dieser Vergleich sein Verhalten zutreffend zu charakterisieren. Vergleicht man dieses Verhalten mit dem des siebten Kapitels fällt auf, dass er zwar noch zielgerichtet überlegt hat, aber es ihm dort schon am nötigen Verstand gefehlt hat um den Prozess zu hinterfragen und sich nicht mehr und mehr im Prozess zu verstricken und letztendlich an ihm zu scheitern.
So lässt sich abschließend sagen, dass sich das Verhalten im vorliegenden Auszug zwar dahingehend unterschieden hat dass K.dort im Unterschied zum Ende noch nicht völlig passiv gehandelt hat, indem er noch ein Ziel der Beseitigung des Prozesses vor Augen hatte, aber gleichzeitig die dort gezeigte Verstrickung in den Prozess zu seinem letzendlichen Scheitern und dem widerstandslosen und verstandslosen Verhalten bei seiner Hinrichtung geführt hat.